Sie sind mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden, da Sie hohe Beiträge bezahlen und die Leistung zu wünschen übrig lässt? In diesem Falle sollten Sie an einen Wechsel denken und einige Tipps beachten. Erhöht Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge, so können Sie ebenfalls einen Wechsel vornehmen. Melden Sie Ihr altes Fahrzeug ab und kaufen sich ein neues Fahrzeug, so ist dies ein Grund, nach einer günstigeren Versicherung zu suchen und zu wechseln.
Wann dürfen Sie wechseln?
Grundsätzlich dürfen Sie in jedem Jahr Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Der Wechsel erfolgt zum Jahresende, denn der Versicherungsvertrag läuft zum 31.12. ab und verlängert sich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Möchten Sie wechseln, sollten Sie rechtzeitig noch im November nach einer günstigen Versicherung suchen. Dazu nutzen Sie den Kfz-Versicherungsrechner, denn er zeigt Ihnen günstige Versicherer an. Die alte Versicherung kündigen Sie ohne Angabe von Gründen zum 30. November. Melden Sie ein altes Fahrzeug ab, so erlischt der Versicherungsvertrag automatisch mit der Abmeldung. Für das neue Fahrzeug können Sie nach einem günstigeren Versicherer suchen. Erhöht Ihr Versicherer innerhalb eines Jahres die Beiträge, so muss er dies schriftlich ankündigen. In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens zu kündigen. Dabei handelt es sich um ein Sonderkündigungsrecht. Kommt es zu einem Schaden, so können Sie ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Ihre Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt. Innerhalb eines Monats können Sie kündigen.
Was Sie bei der Kündigung beachten sollten
Für Ihre Sicherheit im Auto sollten Sie die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben und Rückschein schicken. Im Kündigungsschreiben müssen Sie keine Gründe angeben, doch Sie sollten um schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Nicht immer müssen Sie die gesamte Versicherung kündigen. Haben Sie bei einem Versicherer Haftpflicht- und Kaskoversicherung, so können Sie die Kaskoversicherung kündigen, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, und die Haftpflichtversicherung weiterhin behalten. Damit Sie immer versichert sind, sollten Sie, bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, bereits einen neuen Versicherer auswählen und dort den Antrag stellen. Den Antrag können Sie direkt online stellen. Der neue Versicherer wird sich nach kurzer Zeit bei Ihnen melden. Pünktlich, nachdem der Vertrag beim alten Versicherer endet, beginnt Ihre Versicherung beim neuen Versicherer.
Bild: panthermedia.net Erwin Wodicka
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29. November 2011
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